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Sitemap - |
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Sarggrabstätten |
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Die Beisetzung in einem Sarg ist die traditionelle Form der Bestattung in Mitteleuropa. Heute unterscheidet man grundlegend zwei Formen von Sarggrabstätten: Bei Sargwahlgrabstätten ist das Nutzungsrecht jederzeit verlängerbar, weshalb diese Grabstätten auf lange Zeit erhalten bleiben können. Die Auswahl einer solchen Grabstätte kann nach Ihren Vorstellungen und Wünschen erfolgen. Im Gegensatz hierzu wird bei Reihengrabstätten das Grabfeld nach Ablauf der Ruhezeit aufgehoben, eine Möglichkeit zum weiteren Erhalt der Grabstätte besteht nicht. Die Vergabe dieser Gräber erfolgt der Reihe nach. Die Ruhezeit beträgt nach allen Sargbestattungen 25 Jahre.
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Wahlgrabstätte
Bei Wahlgrabstätten haben Sie generell die Möglichkeit, sich unter den zur Verfügung stehenden Begräbnisplätzen diejenige Grabstätte auszusuchen, die Ihren Vorstellungen entspricht. Die Überlassung einer Wahlgrabstätte kann in nahezu jeder Größe erfolgen. Die Abmessung der Grabstätte bestimmt dabei in der Regel die Anzahl der möglichen Sargbestattungen, die innerhalb der vorgeschriebenen Ruhezeit vorgenommen werden können. Eine Wahlgrabstätte kann also aus mehreren Grabstellen bestehen. Zusätzlich zu einem beigesetzten Sarg können je Grabstelle bis zu drei Urnen bestattet werden. Es ist auch möglich, auf einer Sargwahlgrabstätte nur Urnen beizusetzen. In diesem Fall finden je Grabstelle bis zu 6 Urnen Platz. Der Erwerber der Grabstätte verfügt über das so genannte Nutzungsrecht und kann entscheiden, wer beigesetzt werden soll. Er legt unter Berücksichtigung der geltenden Richtlinien die Gestaltung der Grabstätte fest, ist aber auch für deren Unterhaltung verantwortlich. Das Nutzungsrecht kann jederzeit auf eine andere Person übertragen werden, so dass die Grabstätte auf lange Zeit bestehen bleiben kann. Wahlgrabstätten sind die am meisten verbreitete Grabart und auf jedem der vier Evangelischen Friedhöfe in Altona in großer Anzahl vorhanden.
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Wahlgrabstätte in Rasenlage |
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Wahlgrabstätte in Rasenlage
Um dem Wunsch vieler Angehöriger nach einer pflegeleichten Grabstätte zu entsprechen, bieten wir die Möglichkeit der Sargbestattung in Rasenlage an. Die Grabstätte befindet sich auf einer großen, zusammenhängenden und mit einigen Bäumen bestandenen Rasenfläche. Eine Grabstätte kann in beliebiger Breite erworben werden und ist nach Ablauf der Ruhezeit verlängerbar. Der Rasenschnitt ist in den Kosten für die Grabstätte enthalten, so dass während der Nutzungszeit keine weiteren Pflegekosten anfallen. Bei Erwerb der Grabstätte besteht die Wahlmöglichkeiten zwischen einem Grab, welches sich ganz in Rasenlage befindet oder einer Grabstätte, bei der sich am oberen Ende ein kleines Pflanzbeet befindet. Bei Letzterem haben Sie die Möglichkeit, auch ein aufrechtes Grabmal setzen zu lassen. Ansonsten werden die Grabsteine bündig in die Rasenfläche eingelassen. Das Ablegen von Grabschmuck auf der Rasenfläche ist bei dieser Grabart nicht möglich. Zu diesem Zweck steht aber ein durch den Friedhof gestalteter Ort zur Verfügung. Diese Art der Grabstätte bieten wir auf dem Friedhof Bornkamp an.
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Wahlgrabstätte als gemauerte Gruft
Auf dem Friedhof Diebsteich wird in einem eigens dafür vorgesehenen Quartier die Möglichkeit zur Errichtung von gemauerten Grüften für die Beisetzung von Särgen geboten. Die Ruhezeit beträgt wie bei allen Sargbeisetzungen 25 Jahre. Das Nutzungsrecht ist auch hier verlängerbar, so dass die Grüfte auf lange Zeit erhalten bleiben können.
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Reihengrabstätte für Sargbestattungen
Diese Grabstätten befinden sich auf dem Friedhof Diebsteich und werden der Reihe nach vergeben. Sie können entweder gänzlich in Rasenlage oder mit einem Pflanzbeet am oberen Ende der Grabstätte erworben werden. Um die Pflege der Pflanzbeete und um den Rasenschnitt kümmert sich die Friedhofsverwaltung für die Dauer der Ruhezeit, so dass keine weiteren Verpflichtungen bestehen oder Kosten anfallen. Jedes Grab bietet Platz für die Beisetzung eines Sarges. Innerhalb der ersten fünf Jahre können zusätzlich Urnen beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht ist nach Ablauf der Ruhezeit nicht verlängerbar.
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Anonyme Erdbestattung
Für diejenige Personen, die eine namenlose Bestattung wünschen, sich aber nicht einäschern lassen wollen, wird auf dem Friedhof Bornkamp die Möglichkeit der anonymen Erdbestattung angeboten. Die Lage der Grabstätte wird dabei nicht bekannt gegeben, ebenso erfolgt die Beisetzung grundsätzlich ohne Beisein der Angehörigen.
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